SMK 5 Sportvereine & -verbände in Deutschland III

GRUNDSÄTZE STAATLICHER SPORTFÖRDERUNG (1/4)

1) Autonomie des Sports - Sicherung fachlicher, organisatorischer und finanzieller Selbständigkeit des Sports2) Subsidiarität - Erforderliche Ressourcen für Sport selbst aufbringen, staatliche Förderung nicht ausgeschlossen jedoch als „Hilfe zur Selbsthilfe". 3) Partnerschaftliche Zusammenarbeit- Sport übernimmt öffentliche Aufgaben, daher von beiden Seiten partnerschaftliche Zusammenarbeit angestrebt

GRUNDSÄTZE STAATLICHER SPORTFÖRDERUNG (2/4)

1. HochleistungssportFörderung durch BMI, Bundeswehr und Bundespolizei - nationale Förderung2. (Nachwuchs)LeistungssportFörderung durch Bundesländer und Landkreise - regionale Förderung3. Freizeit‐/BreitensportFörderung durch Landkreise und Städte/KommunenMit zunehmender Außenwirkung sportlicher Leistungen steigt auch die Verantwortlichkeit der staatlichen Sportförderung von der lokalen über die regionale auf die nationale Ebene.

FORMEN STAATLICHER INTERVENTIONEN IM SPORT

1.Regulierungen (Markstruktur, Marktverhalten, Marktergebnisse) 2. Subventionen (indirekt; direkt: Real/Finanzsubventionen.

„Hands‐off"‐Ansatz in Amerika

‐ Negative gesundheitliche Auswirkungen Hochleistungssport+ Freizeit‐/Breitensport mit positiven Effekte für Gesundheit und Lebenserwartung+ Positiver externer Effekt im Krankenversicherungssystem

Voraussetzungen für staatliche Interventionen

1) Gibt es Tatbestände, die aus ökonomischer Sicht eine staatliche Intervention erfordern? (z.B. Marktversagen, öffentl. Güter, natürliche Monopole)2) Sind die Störungen des Marktes ausreichend groß, um eine staatliche Intervention zu rechtfertigen? 3) Prüfung der Zielkonformität4) Prüfung der Effektivität & Effizienz5) Prüfung der Ordnungs‐ und Systemkonformität 6) Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme unter Kosten‐Nutzen‐Aspekten

Sport und sozio‐edukative Effekte

+ Vermittlung gesellschaftlich bedeutsamer Normen (Fair‐Play, Demokratie, Akzeptanz Regelwerke, Akzeptanz Leistungsprinzip) - ABER: kaum empirische Nachweise (Pawlowski und Breuer 2012)+ Integration durch Sport (ABER: Sport integriert, aber er exkludiert auch)+/‐ Beitrag zur Gewaltprävention (umstritten) + Beitrag zur Selbstfindung und ‐verwirklichung+/‐ Beitrag zur Suchtprävention (umstritten)

Sport und ökonomische Effekte

Manche Facetten des Sports haben eine größere ökonomische Bedeutung wie etwa der Profi-Fußball oder internationale Sportgroßveranstaltungen. Nun reicht aber die ökonomische Bedeutung für sich allein nicht aus, um einen Ausnahmebereich zu rechtfertigen.

Sport als Ausnahmebereich für staatliche Hilfe (oder nicht) in COVID 19-Zeit

Der Sport stellt keinen Ausnahmebereich dar und sich damit eine besondere staatliche Unterstützung - auch in Zeiten von COVID-19 - nicht begründen lässt. Der Sport erzeugt einen sehr hohen individuellen Nutzen, sonst würden nicht so viele Menschen Sport treiben oder Sport in den Medien oder vor Ort verfolgen. Die Effekte des Sports kommen aber in erster Linie und offensichtlich ausschließlich denjenigen zugute, die ihn auch selbst ausüben oder sportliche Wettkämpfe als Unterhaltungsdienstleistung konsumieren. Und in einer Marktwirtschaft sollten diese Personen für ihren Nutzen selbst bezahlen - und nicht fremde Dritte.