Sozialrecht Fragen

!Was ist unter dem Begriff "Sozialrecht" zu vestehen?

- Öffentliches Recht- Teil der Rechtsordnung- Sollte für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit sorgen- materiell (Anspruchsgrundlagen), formell (SGB mit seinen Vorschriften)

Welche Systematisierungsanätze kennen Sie zur strukturellen Einteilung des Sozialrechtes?

- Formaler Ansatz: Einteilung in Leistungsbereiche--> klassische Dreiteilung: Versicherung + Versorgung und Fürsorge (nach Wannagat)- da angesichts neuer Entwicklungen unzureichenddeswegen entstand eine neues System (nach Zacher)--> Vorsorge (Beitragsfinanziert): Sozialversicherung--> Entschädigung (Steuerfinanziert): Versorgungssysteme (vgl §5SGB I)--> Hilfe und Förderung (Steuerfinanziert): Sozialhilfe und Soziale Förderung

Definieren Sie den formellen Begriff des Sozialrechtes

Sozialrecht ist das, was der Gesetzgeber als Sozialrecht bezeichnet und erkennbar diesem Rechtsgebiet zuordnet. (Sozialgesetzbuch +§68 SGB I)

Definieren Sie den materiellen Begriff des Sozialrechtes

- Versuch einer inhaltlichen Umschreibung (Umsetzung des Sozialrechtes)- Umsetzung des Sozialstaatsprinzipes (SGB I Sozialleistungen § 1 Abs. I und 11 SGB I)

Nennen Sie jeweils ein Beispiel für eine beitrags- und eine steuerfinanzierte Sozialleistung

Beitragsfinanzierte Sozialleistung: Arbeitslosengeld Steuerfinanzierte Sozialleistung:Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

Welche verschiedenen Mitwirkungsobliegenheiten sind im SGB I geregelt und wen verpflichten diese Mitwirkungsobliegenheiten? Gibt es Einschränkungen?

Betreffen Antragssteller/Leistungsbezieher: 1. Angabe von Tatsachen §60 SGB I:alle leistungerheblichen Tatsachen (z.B. Vermögen, Erwerbsfähigkeit) müssen angegeben werden2. Persönliches Erscheinen §61 SGB I3. Untersuchungen §62 SGB I4. Heilbehandlungen §63 SGB I5. Berufsfördernde Maßnahmen §64 SGB IEinschränkungen:--> § 65 SGB I (Grenzen der Mitwirkung): > Übermaßungsverbot> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Welche Folgen treten unter welchen Vorraussetzungen ein, wenn Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt werden?

Wenn der Leistungsberechtigte nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt und § 65 SGB I nicht anwendbar ist (Übermaßungsverbot/Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), kann die zuständige Behörde, nach schriftlicher Bekanntmachung an den Leistungsberechtigten und nach einer gesetzlich angemessenen Frist (§ 66 III SGB I), die Sozialleistung versagen bzw. entziehen.

Allgemein: Was bedeutet "Ermessen"? Welche Ermessensfehler kennen Sie?

Ermessen ("kann" + "darf") § 39 SGB I: Damit ist grundsätzlich gemeint, dass die Behörde, beim Vorliegen der Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsgrundlage, einen Entscheidungsspielraum besitzt.- Arten von Ermessen:> Entschließungsermessen: Soll die Behörde ihr Ermessen ausüben?> Auswahlermessen: Bei mehreren Auswahlmöglichkeiten kann die Behörde entscheiden, welche sie anwenden möchte- Ermessensfehler:> Ermessensnichtgebrauch (LT(Leistungsträger) hat Ermessen nicht ausgeübt)> Ermessensunterschreitung (LT hat Ermessen zwar erkannt, aber unzureichende Ermessenserwägungen angestellt)> Ermessensfehlgebrauch (LT hat sachfremde Erwägungen gezogen)> Ermessensüberschreitung (LT hat gesetzliche Grenzen des Ermessens nicht eingehalten)

Was verstehen Sie unter formeller und materieller Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes?

Formal (Form, Verfahren, Zuständigkeit): - Der VA muss die richtigen Handlungsformen der Verwaltung darstellen (die Verwaltung muss einen Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigten kündigen und nicht durch Verwaltungsakt beenden) - die erlassende Behörde muss die örtliche und sachliche Zuständigkeit ersichtlich darstellen - das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren muss eingehalten werden - die vorgeschriebene Form (etwa Schriftform) muss beachten werden - Muss eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine Begründung enthaltenMateriell:- (WICHTIG) Vorhandensein einer Ermächtigungsgrundlage in Kombination mit der Vorlage ihrer Tatbestandsmerkmale - hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts

Warum hat der Gesetzgeber die Begründung von Verwaltungsakten vorgeschrieben? (gemäß § 35 I SGB X)

Vermeidung von Willkür (Rechtsstaatsprinzip)Bürger kann sich mit der Begründung der getroffenen Entscheidung inhaltlich auseinandersetzen

!!!!! Erläutern Sie: Welchen Zweck dient die Anhörung von Personen, die am Sozialverwaltungsverfahren beteiligt sind? Gehen Sie in diesem Zusammenhang und unter der Angabe der einschlägigen Rechtsnorm auch auf folgende Fragen ein:1. Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Anhörungspflicht?2. Kann ein etwaiger Anhörungsmangel beseitigt werden? Wenn ja, in welcher Form und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen?3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Anhörungsmangel beseitigt werden? !!!!

Anhörung § 24 SGB X:Zweck:- Äußerungsmöglichkeit des Leistungsberechtigten (zur Vermeidung von Fehlentscheidungen)==> Rechtsstaatsprinzip1. §24 I SGB X: Ein VA wird erlassen, der in die Rechte eines Beteiligten eingreiftKeine Pflicht besteht, wenn § 24 II SGB X zutrifft (Z.B. Gefahr in Verzug)2. Ja, da die Anhörung eine Verfahrensvorschrift ist. Folge: §42 SGB X trifft zu: VA ist trotz Fehlens einer Anhörung wirksam, allerdings rechtswidrig.Beseitigung kann laut § 41 Abs 1 Satz 3 SGB X nachgeholt werden.3. Bis zur letzten sozialgerichtlichen Tatsacheninstanz (Landessozialgericht), § 41 Abs 2 SGB X

Kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes wegen Form- und Verfahrensfehlern verlangt werden?

Siehe § 42 SGB X:Grundsätzlich nein, außer:1. das Gesetz sagt, dass es offensichtlich ist, dass die Verletzung von Form- und Verahrensvorschriften die Entscheidung der Behörde beeinflusst hat ODER2. die unterbliebene Anhörungfrist nicht nachgeholt wurde

Was verstehen Sie unter "Rechtsbehelfsbelehrung"?

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Hinweis, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann. (§ 36 SGB X)

Was ist die Rechtsfolge, wenn keine oder eine unzureichende "Rechtsbehelfsbelehrung" im VA enthalten ist?

Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so kann der Betroffene noch binnen eines Jahres nach Bekanntgabe dagegen mit einem Rechtsbehelf vorgehen (§66 Abs. 2 SGG).

Was verstehen Sie unter einem "Vorverfahren" im Verfahrensrecht und welchen Zwecken dient es?

Ein Vorverfahren ist:- ein anderes Wort für Widerspruchsverfahren (§ 78 SGG)- ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet,- eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und - Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage (Verpflichtungsklage = Behörde soll durch gerichtlichen Beschluss verpflichtet werden, einen VA zu erlassen).

Wie ist die deutsche Sozialgerichtsbarkeit aufgebaut?Zeigen Sie den Instanzzug auf!

Dreistufiges System (Sozialgericht - Landessozialgericht - Bundessozialgericht)Sozialgericht (Rechts- und Tatssacheninstanz):Untersuchungsgrundsatz und Beendigung durch UrteilLandssozialgericht (Rechts- und Tatssacheninstanz):Berufungen und Beschwerden gegen SozialgerichteBundessozialgericht (Rechtsinstanz)RevisionBesonderheit bei Sprungrevision:Landessozialgericht wird übersprungen!

Was verstehen Sie unter "Bestandskraft" eines Verwaltungsaktes?

Formale Bestandskraft:Ein Verwaltungsakt erlangt formelle Bestandskraft, wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, also unanfechtbar ist. <Formelle Bestandskraft heißt Unanfechtbarkeit nach Ablauf der Widerspruchsfrist (Vgl. § 77 SGG).>Materielle Bestandskraft:Wird in der Sache bindend: Für die Behörde ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens und für den Adressaten ab der formellen Bestandskraft.

!!!! Setzen Sie sich mit den Tatbeständen und Rechtsfolgen des § 45 I und § 48 I SGB X auseinander !!!!

§ 48 I (hochgradig klausurrelevant)TATBESTAND: 1. VA?2. VA mit Dauerwirkung?3. Änderung in Verhältnisse? (tatsächlich oder rechtlich)?4. Wenn ja: Wesentliche Änderung?5. Wesentliche Änderung muss nach Erlass des VA (i.d.R. Bewilligungsbescheid) erfolgt seinRECHTSFOLGE:- VA ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, - wenn mindestens eines der vier Tatbestandsmerkmale vorliegt aus § 48 Absatz 1 Satz 2, soll der VA vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden §45 I TATBESTAND:- VA - VA begünstigt Adressaten- Anfänglich rechtswidrig- unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4RECHTSFOLGE: VA kann (!) von der Behörde mit Wirkung für die Vergangenheit oder Zukunft ganz oder teilweise zurücknehmen

!!!! Wie grenzt sich §48 von §45 SGB X ab? !!!!

§48 SGB X:- nicht von Anfang an rechtswidrig- hat Dauerwirkung§45 SGB X: - rechtswidrig von Anfang an - zeitlich beschränkt

Muss die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen verlangt werden?

siehe §50 SGB X:Ja, ist zu erstatten, soweit ein VA aufgehoben wurde

Welcher Zweck wird mit den Sozialversicherungsystemen verfolgt?

Soziale Sicherung, sozialer AusgleichSchutz der sozialen Existenz gegen die "Wechselfälle des Lebens

Welche Sozialversicherungszweige kennen Sie?

Pflege-,Kranken-,Unfall-,Arbeitslosen-,Rentenversicherung

Welche Besonderheiten sind im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung als Teil der Arbeitsförderung zu beachten?

DIe Arbeitslosenversicherung ist "bundesunmittelbar". Es gibt nur eine Behörde hierfür und nicht jeweils eine in den jeweiligen Bundesländern.

Wie wird unter Angabe der Norm "Beschäftigung" legal definiert?

§7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV:"Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.((((Definition des Arbeitsverhältnisses: § 611 a))))

Was verstehen Sie unter einer "entgeltgeringfügigen" Beschäftigung?

§8 Abs. 1 SGB IV

In welchen Fällen wird ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung begründet?

§ 24-26 SGB III

Besteht auch die Möglichkeit, ein Versicherungspflichverhältnis "auf Antrag" zu begründen, wenn ja, in welchen Fällen und unter welchen Verraussetzungen?

§28a SGB III

!!!! Was verstehen Sie unter "Anwartschaftzeit"? !!!!!

§142 I SGB III:Die Zeit, in der man in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten

!!!! Was müssen Sie bei der "Rahmenfrist" beachten, wenn die arbeitslose Person bereits zuvor im Alg-Bezug stand? !!!!

Die Rahmenfrist darf nicht in die vorangegangene hineingehen. Folglich wird sie durch die alte Rahmenfrist begrenzt. (Paragraph 143 II SGB III)

Was bedeutet "Ruhen" des ALG-Anspruches?

Ruhen des Anspruchs geregelt in §156-160 SGB IIIEs besteht ein ALG-Anspruch, aber es wird nichts ausgezahlt.

Was verstehen Sie unter "erwerbsfähige Leistungsberechtigten" im Sinne des SGB II?

siehe §7 Abs. 1 SGB II

Was verstehen Sie unter "Bedarfsgemeinschaft" im Sinne des SGB II?

§7 Abs. 3 SGB II

Setzen Sie sich mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung während des ALG I-Bezuges auseinander!

Auch im ALG-Bezug sind ALO versicherungspflichtig (§5 Abs. I Satz 2 SGB V)Tragen der Beiträge durch die BA (§251 Abs 4a SGB V)Auch bei Sperrzeiten sind die ALO versicherungspflichtig (§5 Abs. I Satz 2 SGB V)

!!!!! Setzen Sie sich mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung während des ALG II- Bezuges auseinander !!!!

Auch im ALG II-Bezug sind ALO versicherungspflichtig (§5 Abs. I Satz 2a SGB V)Ausnahme: Vorher privatversichert § 5 Abs. 5a:Privat Versicherte erhalten anteilig Zuschüsse zu deren Versicherung im Bezug zum Basistarif (§26 SGB II)Tragen der Beiträge durch den Bund (§251 Abs 4 SGB V)

!!!! In welchem Verhältnis stehen Krankengeld und ALG zueinander? !!!!

Bei Arbeitsunfähigkeit ruht das ALG (§156 Absatz 1 Nr 2 SGB III) in Kombination mit § 44 SGB VAllerdings wird ALO noch in fortgezahlt für 6 Wochen (§ 146 I SGB III)danach: Krankengeld

!!!! Haben ALG II-Bezieher bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld? !!!!

Nein (§44 Abs. II Nr. 1 SGB V). Allerdings wird das ALO II in der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt.

Sind bzw. wann sind arbeitslose Personen im SGB II-Leistungssystem und im SGB III-Leistungssystem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

SGB III:Versicherungspflicht besteht (§3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI)SGB II: Versicherungspflicht besteht nicht, allerdings wird die SGB II-Zeit als Anrechnungszeit miteinbezogen (§3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI)

!!!!Welche Bedarfe werden durch ALG II und Sozialgeld gedeckt?

§ 19 I SGB II

!!!!Worin unterscheiden sich ALG II und Sozialgeld?

§ 19 I SGB II