Menschen bei der Lebensgestaltung lebensorientiert unterstützen

Krise

• schwere Situation, die ein Mensch nicht bewältigen kann-belastend o. bedrohlich -Anspannung und Stress• eine Krise erfordert ein Handeln bzw eine Veränderung- zwang zur Bewältigung• durch eine Krise kann sich ein Mensch weiter entwickeln oder zerbrechen•Resilienz kann helfen eine Krise zu übrrwinden

Resilienz Definition

bedeutet psychische Widerstandskraft und bezeichnet die Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen und belastende Ereignisse erfolgreich zu überstehen-kommt drauf an, schwierige Situationen im Leben ohne dauerhafte Beeinträchtigungen und/oder KHsymptome zu überstehen

Merkmale einer Krise

• eingeschränkte Wahrnehmung/ verzerrte Wahrnehmung • fokussierendes negatives Denken, eingeschränkte Problemlösefähigkeit• Verlust der Zukunftsperspektive• Orientierungslosigkeit• heftige, gefühlsbetonte Reaktionen• Veränderungen der Psychomotorik - psychotisch• körperliche Symptome (Husten, Hautreaktionen, Kopfschmerzen)

Merkmale einer Krankheit

• Abweichungen von der Norm• das Empfinden eines Ungleichgewichtes oder eines Leidensdruckes • erlebte Einschränkungen im Alltag

Krankheit

• komplexes Geschehen, dabei sind alle biologischen, psychologischen und sozialen Komponenten beteiligt • „Krankheit ist eine angeborene oder erworbene Störung der normalen körperlichen und seelischen Funktionen mitden dadurch ausgelösten Erscheinungen. Ein umfassendes Verständnis der Krankheit lässt sich nur erarbeiten, wenn man den medizinischen (biologisch-physiologischen) Aspekt nicht von dem psychologischen (Erlebnisweise der Krankheit) und dem sozialen Aspekt der Umweltbeziehungen trennt. Wer dem Kranken gerecht werden will, muss diese Vielfalt, den ganzheitlichen Charakter von Krankheit und Kranksein beachten" (nach Georg u. Frowein, 1999)

Das Krankheitserleben

Die objektive Beurteilung eines Zustands beruht auf messbaren Befunden• subjektive Einschätzung geht vom Befinden (Schmerzen, Übelkeit, Müdigkeit) und vom Erleben der Symptome aus.

Menschen mit Behinderung

keine einheitliche Definition für den Begriff Behinderung (bzw. durch die externen Rahmenbedingungen behindert)Gemäß des UN-Brk sind Menschen von Behinderung betroffen, wenn sie:„[...] langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschieden Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" Art. 1 Abs. 1 Un-BRJ .

Pflegebedürftigkeit Definition

§ 14 SGB 11 Begriff der Pflegebedürftigkeit„(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen".

Pflegebedürftigkeit

• Pflegebedürftigkeit tritt ein, wenn Patienten Beeinträchtigungen nicht selbst kompensieren können und Hilfe benötigen- Hilfsbedürftig• Bei einer sehr ausgeprägter Behinderung• Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade eingestuft• Die Betroffenen sind gezwungen, sich gleichzeitig mit Belastungen in mehreren zentralen Bereichen auseinanderzusetzen.• physische, soziale, psychische und existenzielle Bereich

Unterstützungsmöglichkeiten für Zuhause

❖Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegedienste (SGB 11 §39 u. 42) ❖Informationen und Aufklärung von Broschüren ❖PflegeSorgen-Telefon❖Krisen-Hotline❖Selbsthilfegruppen❖Pflegekurse, Pflegeschulungen❖Im eigenen Zuhause leben und durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden ❖Betreutes Wohnen oder Komfort-Pflege❖Bis zu 5 Tagen die Woche eine ambulante Tagesstätte❖Nachtpflege (teilstationär Unterbringung)❖In einer ambulanten Wohngemeinschaft leben ❖Verhinderungspflege: vorübergehend (festes Budget) ❖Kurzzeitpflege: vorübergehend (max. 8 Wochen pro Jahr) (SGB 11 §39 u. 42)

Pflegestützpunkte Definition

• sind eine wohnortnahe Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Themen Alter, Versorgung und Pflege• arbeiten mit allen Einrichtungen zusammen, die medizinische, pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen anbieten

Pflegestützpunkte für Wen?

• sind kostenlose Beratungsstellen für Pflegbedürftige, für eingeschränkte Menschen und deren Angehörige.• von Kranken- und Pflegekassen eingerichtet um Beratung und Unterstützung zu bieten• Pflegeberater der Pflegekassen, unterstützen bei allen Fragen zur Pflege• Erstberatung kann bei Antrag auf Pflegeleistung z.B. bei einem Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst erfolgen (§7a SGB 11)

Pflegestützpunkte Aufgaben

• Berater beraten bei Umbau wegen Pflegebedürftigkeit• Liefern wichtige Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen • über die Zuschüsse der Pflegekasse• Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege und deren Unterstützung• Vernetzung der Angebote der Sozialleistungsträger• Pflegeleistungen bauen aufeinander auf• Zu Beginn sollen informellen Pflege erfolgen, mithilfe von Pflegepersonen, finanziell unterstütz durch Pflegegeld und fachlich unterstützt mit Schulungen zur Pflegtätigkeit.• Anschließend Teilstationäre Leistungen und erst als letzter soll Stationäre Pflege genutzt werden

Wohnraumanpassung

Anpassungen Außerhalb der Wohnung• Vergrößerung der Türen Abbau von Türschwellen, Installation von automatisch öffnenden Türen• Erdebenen Zugängen, Treppenumbauten, Rampen, Treppenleiter• Schalterleisten und Briefkästen in Griffhöhe• Anbringen von Haltestangen und Schaffung von Sitzplätzen im TreppenhausAnpassungen innerhalb der Wohnung• Beseitigung von Stolperfallen, Rutsch und Sturzgefahren durch Änderung des Bodenbelages• Veränderungen von Fenstergriffen, Heizungsventilen, Lichtschalter, Steckdosen• Einbau von Treppen, Sitz und Hebelifte• Einbau von Notrufanlagen

Finanzierte Leistungen (nach SGB 11)

• Pflegegeld= Entlohnung für die Informell Pflegenden und die erbrachten Pflege- nach Pflegegrad eingestuft.• Pflege- und Hilfsmittel: nach §40 stehen Pflegebedürftigen und Pflegepersonen in der häuslichen Pflege Hilfsmittel zur Verfügung.• monatlich: Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel• Hilfsmittel nur auf Antrag an die Pflegekasse: Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Hebelifter,Badewannenlifter• Entlastungsbeitrag: in höhe von 125 Euro• Pflegesachleistung= Leistungen die vom Pflegedienst erbracht werden.• Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Grundpflege, Pflegerische Bereuungsmaßnahmen (Gestaltung alltägliches Leben im häuslichen Umfeld) und Hilfe bei der Haushaltsführung.• Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI. Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Pflegesachleistungen zu erhalten?

❖Es muss ein genehmigter Pflegegrad der Stufen 2 bis 5 vorliegen❖Die Pflegesachleistungen müssen beantragt werden❖Es darf keine häusliche Krankenpflege über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen❖Die Pflege muss in den eigenen vier Wänden (häuslicher Bereich) erfolgen. Zum häuslichen Bereich zählt beispielsweise auch die Wohnung eines Verwandten, wie die eigene Tochter, ein anderer Bekannter oder auch ein betreutes Wohnen.

Typische Probleme für pflegende Angehörige

• Dreifachbelastung aus Pflege, eigene Bedürfnisse u. Berufstätigkeit• hohe emotionale Belastung durch die Anforderungen, zu pflegenund gleichzeitig auch für Kinder und Partner da zu sein• evtl. fachliche Überforderung• keine bzw. kaum Freizeit, schlechtes Gewiesen, wenn andere die Betreuung übernehmen• hoher organisationsaufwand, um eigene Freizeit zu gestalten• Frustration, wenn die Pflege nicht den Ansprüchen genügt• Zukunftsängste, wenn nicht klar ist, wie es weitergehen soll bzw. wenn die Pflege eine Überforderung darstellt• Ist ein Pflegedienst involviert kommen noch die Erwartungen an die in der Pflege beteiligten Personen hinzu, wie die Übernahme bestimmter Aufgaben und der Abgleich mit der Tour des Pflegedienstes, bedrängt fühlen durch die fachlichen Verbesserungsvorschläge der Pflege• finanzielle Einbußen durch Teilzeittätigkeit oder durch wegfallen das Einkommen des Pflegedürftigen• mögliche Belastungen der Partnerschaft, Konflikte, evtl Trennung oder Scheidung.

Herausforderungen für Pflegende im Umgang mit pflegenden Angehörigen

❖pflegende Angehörigen wertschätzen zu begegnen und ihre Leistungen anzuerkennen❖Angehörige als Experten der familiären Lebenswelt und Lebenssituation zu akzeptieren sowie ihre Eigenständigkeit und Entscheidungshoheit der Familierespektieren❖Wünsche und Bedürfnisse der Angehörigen in den Pflegeprozess zu Integrieren❖Probleme anzusprechen und gemeinsam mit den Angehörigen Lösungen zu suchen

Ziele Ambulante Pflegedienste

• die Kontinuität und Qualität der stationären Pflege in den außerklinischen Bereich zu transportieren.• in ihrem gewohnten, häuslichen Umfeld• Betreuung akut erkrankter, chronisch kranker, behinderter und sterbenderMenschen• übernehmen in Zusammenarbeit mit dem Patienten, die Aufgabe der Vermittlung zwischen Patient, Krankenhaus, weiterbehandelndem Arzt, Angehörigen und weiteren Institutionen• Eine primäre Aufgabe ist die Begleitung der Familie bei der Krankheitsbewältigung• Die Orientierung an den Bedürfnissen aller Familienmitglieder ist eine Voraussetzung zur positiven Einflussnahme• nach der stationären Rehabilitation eine pflegerische Unterstützung, Begleitung oder Beratung

Vorteile häuslicher Pflege

• Auswirkung auf Genesung und Verbessert die Lebensqualität • Stationärer Aufenthalt verkürzt• Alternative zu Klinik- und Heimaufenthalten• Gewohnter Lebensraum bleibt erhalten- Vertraute Rituale• Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte• Familienzusammenhang• Grundstein für Integration und Rehabilitation• Familie erreicht den Pflegedienst auch in pflegerischen Notsituationen • Entlastung der Angehörigen- Teilen der Verantwortung