Eigentumserwerb nach �929 S.1, wenn Ver�u�erer nur mittelbarer Besitzer istA (Ver�u�erer, mittelbarer Besitzer) - B (unmittelbarer Besitzer) - C (Erwerber)
�bertragung des unmittelbaren Besitzes, wenn der Ver�u�erer den unmittelbaren Besitzer dazu �berzeugt oder selbst unmittelbaren Besitz erlangt�bertragung des mittelbaren Besitzes, zwei Varianten1: A kann das Besitzmittlungsverh�ltnis beenden und veranlassen, dass B ein neues Besitzmittlungsverh�ltnis mit C begr�ndet2. Mehrstufiger mittelbarer Besitz: �871,